Teilnahmebedingungen GAME AWARD SAAR 2025

Teilnahmebedingungen Game Award Saar

Der Game Award Saar wird als Förderpreis des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWIDE) in Zusammenarbeit mit dem East Side Fab e.V. an saarländische Videospielprojekte und Entwickler:innen vergeben.

Eingereicht werden können eigene digitale Spiele, digitale Spiele-Prototypen, Konzepte für digitale Spiele und Gründerkonzepte von Inhabern der Nutzungsrechte, die diese erstellt haben, bzw. ein Games-Unternehmen gründen wollen und hierzu ein digitales Spiel, einen Prototypen oder ein Konzept entwickelt haben.

Ziel des Game Award Saar als Förderpreis ist es, zu einer nachhaltigen Stärkung des Games-Standortes Saarland beizutragen und regionalen Entwickler:innen  digitaler Spiele eine Plattform zur Bewerbung und Präsentation ihrer Produkte zu bieten.

Hinweis:

Der Game Award Saar wird nicht für analoge Spiele wie z.B. Brettspiele vergeben. Die Nennung des allgemeinen Begriffes „Spiel“ bezieht sich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen ausschließlich auf digitale Spiele. Darunter sind alle Arten von Spielen zu verstehen, die nicht nur einen optionalen digitalen Spielanteil besitzen, sondern maßgeblich auf den gängigen digitalen Plattformen (PC, Konsole, Mobilgerät) gespielt werden.

  1. Allgemeine Anforderungen

Der Game Award Saar wird auf Antrag und anschließende Empfehlung eines Vergabeausschusses vergeben. Eingereicht werden können Anträge in den unter Abs. 3 beschriebenen Kategorien bis zum. 17.10.2025.

Ein Projekt darf in allen der genannten Kategorien nur einmal eingereicht werden. Es ist möglich, bereits eingereichte Projekte in den Kategorien Bestes Konzept, Bester Prototyp und Gründerpreis in einem nachfolgenden Jahr in einer anderen Kategorie erneut einzureichen. Alle eingereichten Projekte gelten automatisch auch als für den Sonderpreis der Jury eingereicht. Die automatische Teilnahme in der Kategorie Sonderpreis der Jury zählt nicht zu der zuvor genannten Einschränkung der einmaligen Einreichung.

Die Einreichungen müssen in einem hinreichend spielbaren, bemusterungs- und bewertungsfähigen Zustand sein. Dies wird durch das Fachreferat des Ministeriums beurteilt. Bei nicht hinreichender Bewertungsfähigkeit des eingereichten Titels wird ein beratendes Gespräch mit den Antragsstellenden gesucht und das Spiel ggf. im Einvernehmen für die folgende Vergabe zurückgestellt, falls keine technisch zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Ferner steht es dem Vergabeausschuss frei, einen für die Bewertung noch nicht hinreichend fertiggestellten Titel für eine mögliche Einreichung im folgenden Jahr zurückzustellen. Der Titel gilt damit als nicht eingereicht.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen die erforderlichen Urheberrechte an den Projekten zustehen und die ihren Unternehmenssitz bzw. Wohnsitz im Saarland haben oder an einer saarländischen Hochschule immatrikuliert sind.

Die Einreichung erfolgt per E-Mail an gamesfoerdung@wirtschaft.saarland.de. Innerhalb der online bekanntgegebenen Einreichfrist. Zur Einreichung ist das online bereitgestellte Antragsformular zu verwenden. Die Einreichung und das Verfahren erfolgen in deutscher Sprache. Einreichungen, welche die zuvor genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Die in Kapitel 3 genannten einzureichenden Unterlagen können je nach Kategorie und nach Ermessen der Antragsstellenden um weitere aussagekräftige Inhalte erweitert werden, solange diese zur Bewertung des Spieles beitragen.

Dem Ministerium sind pro Antrag fünf Kopien, Zugangscodes, oder ein Download-Link zur Spieldatei bzw. das Spiel in digitaler Form dauerhaft und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen die entsprechenden Zugänge zur Nutzung durch fünf verschiedene Personen oder Stellen berechtigen.

Die Kopien werden für folgende Zwecke verwendet:

  • 1 Kopie zur technischen und inhaltlichen Sichtung
  • 4 Kopien zur Sichtung durch Mitglieder des Vergabeausschusses
  1. Nutzungs- und Urheberrechte

Die Antragssteller:innen versichern mit Einreichung, dass sie über die Nutzungs- und/oder Leistungsrechte der eingereichten digitalen Spiele, Prototypen und (Gründungs-)Konzepte verfügen und diese weiter übertragen dürfen. Hierzu zählen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Vorführungs-, und Wiedergaberechte. Die Antragssteller:innen sind dazu verpflichtet, bei Einreichung alle Urheber:innen namentlich aufzuführen. Die Antragssteller:innen versichern mit Einreichung, dass sie über die Nutzungs- und/oder Leistungsrechte der eingereichten digitalen Spiele, Prototypen und (Gründungs-)Konzepte verfügen. Hierzu zählen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, Vorführungs-, und Wiedergaberechte. Die Antragssteller:innen sind dazu verpflichtet, bei Einreichung alle Urheber:innen namentlich aufzuführen. Die Antragssteller:innen übertragen dem MWIDE und dem East Side Fab e.V. die zur Durchführung des Game Award Saar benötigten Nutzungsrechte in einem zeitlich, örtlich und sachlich angemessenem Umfang.

  1.  Kategorien

Der Game Award Saar wird in folgenden Kategorien vergeben:

  1. Bestes Spiel: dotiert mit 20.000 €
  2. Bestes Konzept: dotiert mit 15.000 €
  3. Bester Prototyp: dotiert mit 15.000 €
  4. Gründerpreis: dotiert mit 20.000 €
  5. Sonderpreise der Jury: dotiert mit insg. 10.000 €

3.1 Bestes Spiel

  • Eingereicht werden können fertige Spiele, die in den letzten Monaten (seit Dezember 2023) vor Ausschreibung des Preises veröffentlicht wurden oder nachweislich in den nächsten sechs Monaten nach Ende der Ausschreibung veröffentlicht werden.
  • Auch eine Einreichung in der Early-Access- oder Open-Beta-Phase ist möglich, Entsprechend ist das Spiel dann von einer späteren erneuten Einreichung in der Kategorie „Bestes Spiel“ ausgeschlossen. Über den Zeitpunkt der Einreichung entscheiden die Antragssteller:innen.
  • Einzureichende Unterlagen: Antragsformular, das Spiel in fünffacher Ausführung, das Game Design Document, geeignete Unterlagen zum Nachweis der (geplanten) Veröffentlichung, eine Übersicht über das Team, ein Trailer und eine kurze Begründung zur Einreichung. Diese kann um weitere geeignete Materialien, die zur Bewertung beitragen können, ergänzt werden..

3.2 Bestes Konzept

  • Eingereicht werden können aussagekräftige Spielekonzepte, insbesondere auch von Nachwuchsentwickler:innen, die noch kein Unternehmen gegründet haben und/oder noch an einer Hochschule im Saarland eingeschrieben sind
  • Bewertungsgrundlage ist ein ausführliches Game Design Document. Dieses soll einen genauen Eindruck über die geplanten Features des Spiels, eine Beschreibung des Spielablaufs sowie eine Beschreibung des Gameplay bieten. Beizulegen sind ebenfalls Finanzierungs- und Zeitpläne, aus denen die Umsetzbarkeit und Realisierungsabsicht des Projektes hervorgehen. Gestaltung und Umfang sind freigestellt. Aus dem Konzept muss eine klare Realisierungsabsicht des Spiels ersichtlich werden und hervorgehen, welche Schritte zur Realisierung und (auch kommerziellen) Veröffentlichung mithilfe des Preisgeldes geplant sind
  • Einzureichende Unterlagen: Antragsformular, Game Design Document, ein aussagekräftiges Konzept, vorgesehenes Team, Kalkulationen und ein Milestone-Plan

3.3 Bester Prototyp

  • Eingereicht werden können spielbare Prototypen, die sich in einem bemusterungs- und bewertungsfähigen Zustand befinden und an denen in den letzten Monaten (seit Dezember 2023) vor Ausschreibung gearbeitet wurde.
  • Einer Einreichung eines Prototyps ist ein Milestone-Plan beizulegen, aus dem die geplanten nächsten Entwicklungsschritte ersichtlich werden.
  • Einzureichende Unterlagen: Antragsformular, Prototyp in fünffacher Ausführung, Game Design Document, Team und ein Milestoneplan.

3.4 Gründerpreis

  • Antragsberechtigt sind Entwickler:innen aus dem Saarland, die entweder in den Monaten (seit Dezember 2023) der Ausschreibung ein Unternehmen zur Spieleentwicklung gegründet haben oder eine solche Gründung in den folgenden sechs Monaten beabsichtigen.
  • Bewertungsgrundlage sind:
    1. ein Businessplan zur Gründung, einschließlich der Angabe des Sitzes des Unternehmens
    2. ein Produkt aus einer der folgenden Kategorien:
  • Ein entwickeltes Videospiel (s. 3.1 Bestes Spiel)
  • Ein Spielekonzept (s. 3.2 Bestes Konzept)
  • Ein entwickelter Prototyp (s. 3.3 Bester Prototyp)
  • Einzureichende Unterlagen: Antragsformular, der Businessplan, ein Spieleprodukt in fünffacher Ausführung, dem Projektstatus entsprechende weitere Unterlagen (s. jeweilige Kategorie)

3.5 Sonderpreis der Jury

  • Bei dem Sonderpreis der Jury handelt es sich um eine freie Kategorie, mit welcher der Vergabeausschuss des Game Award Saar besonders hervorzuhebende Einreichungen prämieren kann.
  • Alle Einreichungen in den Kategorien 3.1 – 3.4 qualifizieren sich automatisch für den Sonderpreis der Jury, es kann somit keine gezielte Bewerbung auf diese Kategorie erfolgen. Das Preisgeld kann dabei vom Vergabeausschuss an ein Projekt vergeben oder auf mehrere aufgeteilt werden. Die Bekanntgabe über den Sonderpreis erfolgt an der Vergabeveranstaltung.
  1. Vergabeausschuss
  • Über die Vergabe des Game Award Saar entscheidet das Ministerium auf Empfehlung des Vergabeausschusses, der auch Empfehlungen für die Förderung der Spieleentwicklung im Saarland ausspricht. Die Empfehlungen des Vergabeausschusses sind für das Ministerium nicht bindend.
  • Der Vergabeausschuss besteht aus zwei Vertreter:innen des für die Förderung und Entwicklung digitaler Spiele zuständigen Landesministeriums sowie aus zwei Vertreter:innen des East Side Fab e.V.
  1. Beihilfekonformität
  • Bei den ausgezahlten Preisgeldern handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 15. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Der maximal zulässige Höchstbetrag von De-minimis-Beihilfen auf Grundlage der vorgenannten Verordnung beträgt innerhalb von drei Steuerjahren 300.000 EUR. Der Höchstbetrag gilt für alle Formen staatlicher Beihilfen (z.B. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften), die als De-minimis-Beihilfen nach der vorgenannten Verordnung gewährt werden. Wird die Beihilfe nicht als Zuschuss, sondern in anderer Form (z.B. Darlehen, Bürgschaften) gewährt, so ist das Subventionsäquivalent der Beihilfe maßgeblich.
  • Antragstellende Unternehmen sind verpflichtet, bei der Einreichung zum Game Award Saar die vorgenannte Höchstgrenze zu beachten und alle weiteren beantragten und gewährten De-minimis-Beihilfen, die sie im laufenden Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren erhalten haben, mitzuteilen. Die zu beachtenden Kumulierungsvorschriften können ggf. zu einer Reduzierung des noch zulässigen De-minimis-Betrages nach der vorgenannten Verordnung führen.
  • Dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ist zur Überprüfung der Einhaltung v. g. Bedingungen eine De-minimis-Erklärung mit dem Antrag vorzulegen. Das entsprechende Formular wird von der Bewilligungsbehörde online zur Verfügung gehalten.
  • Im Falle einer Auszeichnung wird dem Antragsteller eine De-minimis-Bescheinigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ausgehändigt.
  • Nach Artikel 5 der De-minimis-Verordnung dürfen De-minimis-Beihilfen weder mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten noch mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Risikofinanzierungsmaßnahme kumuliert werden, wenn die Kumulierung dazu führen würde, dass die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, überschritten wird. De-minimis-Beihilfen, die nicht in Bezug auf bestimmte beihilfefähige Kosten gewährt werden und keinen solchen Kosten zugewiesen werden können, dürfen mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, die auf der Grundlage einer Gruppenfreistellungsverordnung oder eines Beschlusses der Kommission gewährt wurden.

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